Wenn Sie einer dieser Wahlleistungen in Anspruch nehmen möchten, sagen Sie an der Rezeption Bescheid. Das Sozialgesetzbuch verlangt, dass Sie dies vor der Untersuchung mit Unterschrift bestätigen! Die Preise richten sich nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Die Preise liegen in der Praxis aus. Sie bewegen sich zwischen einer kleinen Pizza und einer knappen Autotankfüllung.